Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen
Mit dem demografischen Wandel wird auch die Barrierereduzierung immer wichtiger. Bereits heute ist jede fünfte Person in Deutschland älter als 66 Jahre. Die SAB Sachsen fördert wieder Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert werden. Das bedeutet u.a.: Türschwellen absenken, um einfacher damit Rollator oder Rollstuhl benutzen zu können, die Badewanne zur Dusche umbauen oder Treppen leichter überwindbar machen.
Das Ziel: Menschen sollen so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Sachsen können mit maximal 4.000 Euro bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer beträgt 10.000 EUR, mehr Informationen: https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung
Antragstellung ab Frühjahr 2026 wieder möglich
Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können private Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW beantragen.
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