Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

Mit dem demografischen Wandel wird auch die Barrierereduzierung immer wichtiger. Bereits heute ist jede fünfte Person in Deutschland älter als 66 Jahre. Die SAB Sachsen fördert wieder Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen Barrieren reduziert werden. Das bedeutet u.a.: Türschwellen absenken, um einfacher damit Rollator oder Rollstuhl benutzen zu können, die Badewanne zur Dusche umbauen oder Treppen leichter überwindbar machen.

Das Ziel: Menschen sollen so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung in Sachsen können mit maximal 4.000 Euro bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer beträgt 10.000 EUR, mehr Informationen: https://www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung

Antragstellung ab Frühjahr 2026 wieder möglich

Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können private Eigentümer­innen und Eigentümer, Mieter­innen und Mieter sowie Vermieter­innen und Vermieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrie­rereduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW beantragen. 
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