Richtlinie "Familienwohnen" beschlossen

Die Sächsische Staatsregierung hat am 28.02. die Richtlinie "Familienwohnen" des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit sollen Familien mit Kindern bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell gefördert werden. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können ab Mitte März 2017 diese Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank - (SAB) beantragen, wenn sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten. Sofern beim Erwerb einer Immobilie Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen erforderlich sind, können diese ebenfalls gefördert werden. Dafür stehen Mittel aus dem Wohnraumförderungsfonds in Höhe von je 30 Millionen Euro für dieses und nächstes Jahr bereit. Die Höhe der Zuwendung beläuft sich auf maximal 50.000 Euro je Kind.

Das Darlehen hat familienfreundliche Konditionen und gibt jungen Familien finanzielle Planungssicherheit. So ist der günstige Zinssatz von 0,75 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben. Gleichzeitig wird die Gesamtfinanzierung dadurch erleichtert, dass das Darlehen geringeren Anforderungen bei der grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.

Voraussetzung für die Gewährung dieses Familiendarlehens ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen des Haushalts nicht überschritten werden dürfen (60.000 Euro Einkünfte bei Alleinstehenden, 100.000 Euro bei Ehegatten/Lebenspartnern). Dieser Betrag erhöht sich für jedes Kind, für das der Antragsteller Kindergeld erhält und das in seinem Haushalt lebt, um 10.000 Euro.

Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - ist in Halle 4 am Stand E4 zu finden.

Quelle: smi.sachsen.de

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