Messe-ABC

Alle Wichtigen Informationen im Überblick von A-Z


Vorträge

Aussteller haben die Möglichkeit, sich am messebegleitenden Vortragsprogramm zu beteiligen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Beiträge zum Programm und platziert die eingereichten Beiträge nach inhaltlichen und zeitlichen Erfordernissen. Nicht immer können alle Wünsche berücksichtigt werden. Aus der Einreichung erfolgt kein Rechtsanspruch.

Die Teilnahme am Programm ist mit der Servicepauschale bzw. der Mitausstellergebühr abgegolten, die Anmeldung muss bis zum 30.10.2011 erfolgen.

Die Beiträge werden wie folgt veröffentlicht:

  • Titel der Vortrags
    (Titel) Vorname Name, Funktion, Institution, Ort


Die Vortragsräume sind standardmäßig mit Laptop, Beamer, Leinwand und Mikrofon ausgestattet.

Das Programm wird in großer Auflage gedruckt und zielgerichtet verteilt, es wird zudem auf der Homepage der Veranstaltung und in der Tagespresse veröffentlicht.



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