Wohneigentumsförderung für Familien in Sachsen verbessert

Auf die gestiegenen Baupreise hat Sachsen reagiert und das Programm "Familienwohnen" verbessert: Dabei wurde die Höhe der maximal zulässigen Gesamtausgaben für die Schaffung oder den Erwerb von Wohneigentum erhöht. Sie beträgt nun für einen Vier-Personen-Haushalt mit zwei Kindern 535.000,00 Euro. Die günstigen Zinskonditionen von 0,75 % p. a. und die Zinsfestschreibung von 25 Jahren bleiben bestehen. In Sachsen können Familien im Förderprogramm "Familienwohnen" günstige Darlehen für Wohneigentum beantragen. Förderfähig sind die Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum durch Bau oder Erwerb sowie im Zusammenhang mit dem Bestandserwerb erforderliche Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Umbaumaßnahmen.

Was wird gefördert: •Erwerb mit Modernisierung von Wohnraum, welcher vor 1990 errichtet wurde - "Jung kauft Alt" •Erwerb von Wohneigentum und ggf. damit zusammenhängende Modernisierungsmaßnahmen •Bau einschließlich Ersterwerb von Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung •Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs •Förderung von Mietwohnraum ist ausgeschlossen. Mehr zu den Voraussetzungen unter www. www.sab.sachsen.de/familienwohne

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